AGB

Geschäftsbedingungen der Dipl.-Ing. Ernst Ehrlich & Co.

(kurz Ehrlich&Co.)

All unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit sie schriftlich von uns anerkannt werden.

1. Geltung

Ehrlich&Co ist spezialisiert auf

  • die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Armaturen und Sicherheitseinrichtungen für Tankstellen, Tankanlagen, Tankfahrzeuge und Eisenbahnkesselwagen,
  • die mechanische Fertigung von Dreh- und Frästeilen im Kundenauftrag, sowie
  • die Herstellung von Metallgussstücken im Kundenauftrag.

Ehrlich&Co ist ISO 9001 zertifiziert.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die Ehrlich&Co einen Auftrag erteilen (iF.: Auftraggeber). Dies insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber selbst über AGB verfügt, und zwar selbst dann, wenn diese eine ausschließliche Geltung vorsehen. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber, dass Ehrlich&Co spezialisierte Leistungen in Form von Nischenprodukten auf Grund einzelner spezifischer Aufträge erbringt, weshalb die Geschäftsbedingungen von Ehrlich&Co gegenüber AGB des Auftraggebers als speziellere Norm Vorrang haben.

Ist der Auftraggeber Konsument, gelten die einzelnen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nach Maßgabe des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Vertrag

Ehrlich&Co unterbreitet bei Interesse eines Auftraggebers ein schriftliches Angebot, das Preis, Herstellungsfrist, Liefer- und Versandbedingungen und die Bedingung, die Geschäftsbedingungen von Ehrlich&Co zu akzeptieren, enthält. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder das Angebot andere Fristen nennt, ist Ehrlich&Co an ein solches Angebot 3 Werktage ab Erstellung des Angebots gebunden. Mit rechtzeitiger Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein für Ehrlich&Co und den Auftraggeber verbindlicher Vertrag zu Stande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen über die Homepage von Ehrlich&Co, die stets nur eine unverbindliche Anfrage und kein verbindliches Angebot sind. Mündlichen Erklärungen kommt keine Verbindlichkeit zu.

Liegt dem Auftrag ein individueller Wunsch des Auftraggebers, insbesondere die Anfertigung eines individuellen Werkstücks, zu Grunde, ist das Angebot als unverbindliche Kostenschätzung zu verstehen. Kommt es daher nach Annahme des Angebotes zu einem unvorgesehenen Mehraufwand, ist Ehrlich&Co berechtigt, den Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Ebenso wird der Mehraufwand für vom Auftraggeber nach Annahme des Angebotes zusätzlich beauftragte Leistungen in Rechnung gestellt.

Ist die Unterbreitung eines Angebotes mit erheblichem Aufwand verbunden oder der Aufwand zur Herstellung eines Werkstücks auf Wunsch des Auftraggebers nur schwer abschätzbar, so ist die Erstellung des Angebotes bzw. der Kostenschätzung entgeltlich.

Sollte in Einzelfällen eine Auftragserteilung eines Auftraggebers ohne vorhergehendes Angebot von Ehrlich&Co erfolgen, wird der Inhalt der Auftragsbestätigung von Ehrlich&Co, in Ermangelung einer solchen der Inhalt des Lieferscheins und der Rechnung, Vertragsinhalt, sofern der Auftraggeber diesen Urkunden nicht binnen 3 Tagen nachweislich schriftlich widerspricht.

Sofern das Angebot keinen abweichenden Inhalt hat, gelten folgende Punkte als vereinbart:

2.1. Währung
Angebote, Kostenschätzungen und Preisangaben von Ehrlich&Co erfolgen in Euro. Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.2. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind binnen 8 Tagen fällig. Eine Zahlung ist erfolgt, sobald Ehrlich&Co unwiderruflich über den vollständigen Rechnungsbetrag verfügen kann. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht. Die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Produkthaftungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen hindert die Fälligkeit nicht.

Bei Zahlungsverzug verfallen gewährte Rabatte und sonstige Nachlässe. Bei Zahlungsverzug ist Ehrlich&Co überdies berechtigt, allfällige Restschulden sofort fällig zu stellen.

Für den Fall bestehender älterer Verbindlichkeiten werden Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf Zinsen, dann Kosten, dann ältere Verbindlichkeiten und zuletzt auf offenes Kapital angerechnet. Widmungen des Auftraggebers sind unwirksam.

2.3. Vorauszahlung/Rücktritt
Voraussetzung für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Sollten Ehrlich&Co nach Vertragsabschluss negative Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt werden, ist Ehrlich&Co berechtigt, Zahlung im Vorhinein zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

2.4. Zinsen
Vereinbart werden 1% Verzugszinsen pro Monat vom Rechnungsbetrag.

2.5. Entgeltanpassung
Ist die Höhe eines Angebotes von Ehrlich&Co von Umständen abhängig, auf die Ehrlich&Co keinen Einfluss hat, wie beispielsweise Materialkosten oder zwingende Lohnerhöhungen, und erhöhen sich nach Vertragsabschluss solche Grundlagen für die Kalkulation des Angebotes erheblich (mind. 2%), so ist Ehrlich&Co berechtigt, das vereinbarte Entgelt nach Abschluss des Vertrages im Ausmaß der eingetretenen Erhöhung anzupassen.

2.6. Übernahme/Versand und Transport/Gefahrenübergang
Der Versand und Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Art des Versandes bzw. Transportes erfolgt regelmäßig mit Paketdienst oder Spedition und gilt als vereinbart. Ehrlich&Co steht es allerdings frei, im Einzelfall aus Gründen der Zweckmäßigkeit eine andere übliche Versendungsart zu wählen. Teillieferungen erfolgen auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übernahme des Produktes durch den Transporteur auf den Auftraggeber über.

2.7. Lieferfristen/Verzug/Rücktritt
Ehrlich&Co liefert mit Hilfe von Drittanbietern. Angaben über Lieferfristen sind Richtwerte auf Grund der mit diesen Drittanbietern bestehenden Erfahrungen und sind somit unverbindlich.

Gerät Ehrlich&Co aus welchem Grund auch immer in Verzug, wird der Auftraggeber Ehrlich&Co eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung setzen, bevor er berechtigt ist, den Rücktritt zu erklären. Die Angemessenheit der Nachfrist hat sich im Einzelfall am Grund für die Verzögerung, insbesondere am durchschnittlichen Zeitaufwand für die Produktion, die Reparatur und an Lieferfristen für Materialien, zu orientieren.

2.8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, angefertigte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Kosten und Spesen im Eigentum von Ehrlich&Co. Der Auftraggeber wird dieses Eigentum respektieren, nicht belasten und durch Versicherungen schützen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist Ehrlich&Co berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, insbesondere die Herausgabe der Ware zu verlangen, diese abzuholen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Eine Weiterveräußerung einer nicht vollständig bezahlten Ware an einen Dritten ist nur zulässig, wenn Ehrlich&Co dieser schriftlich zustimmt und der Auftraggeber den Dritten über den Eigentumsvorbehalt in Kenntnis setzt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber seine Kaufpreisforderung und sämtliche sonstige Gegenleistungen im Umfang sämtlicher offener Forderungen an Ehrlich&Co ab. Ehrlich&Co ist berechtigt, den Dritten von dieser Abtretung zu verständigen. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, Ehrlich&Co Name und Anschrift des Dritten auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen.

2.9. Irrtum
Liegt einem Vertragsabschluss ein Geschäftsirrtum zu Grunde, kann sich Ehrlich&Co auch dann auf diesen berufen, wenn der Irrtum nicht rechtzeitig aufgeklärt wurde oder nicht auffallen hätte müssen. Dies gilt insbesondere für Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen oder sonstigen Dokumenten.

2.10. Mahnspesen und Kosten
Für die Einbringung fälliger Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von Mahnspesen in Höhe von € 40,-- pro Mahnschreiben von Ehrlich&Co. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz jenes Schadens, den Ehrlich&Co durch die Beauftragung geeigneter Dritter zur Einbringung fälliger Forderungen erleidet, worunter insbesondere die Kosten für vorprozessuale anwaltliche Aufforderungsschreiben fallen.

2.11. Retouren
Es besteht kein Recht des Auftraggebers, die aufgrund eines verbindlichen Vertragsabschlusses erhaltene Ware zurückzugeben bzw. zu retournieren. Sollte ein Auftraggeber neuwertige und ungebrauchte Ware binnen 14 Tagen retournieren, so wird Ehrlich&Co im Einzelfall prüfen, ob eine Rücknahme auf Kulanz akzeptiert wird. Wird die Rücknahme im Ausnahmefall akzeptiert, so kann nur eine Gutschrift ausgestellt werden. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Transportkosten für die Retourlieferung sowie eine Manipulationsgebühr von mindestens 20% des Warenwertes für die Prüfung der Ware zu tragen.

3. Haftung

3.1. Gewährleistung - Mängelrüge
Ehrlich&Co leistet Gewähr, dass die gelieferten Produkte frei von Materialfehlern und Verarbeitungsfehlern sind. Bei sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel sind seitens des Auftraggebers unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen und detailliert zu beschreiben. Bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbare, später auftretende Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen und detailliert zu beschreiben. Dies jeweils bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen, von Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie von Ansprüchen aus einem Irrtum über die Mängelfreiheit der Sache. Veränderungen und sachwidrige Behandlung des Produktes, eine über die Bestimmung des Gegenstands hinausgehende Verwendung des Produktes sowie eine Missachtung der übergebenen Gebrauchshinweise schließen einen Gewährleistungsanspruch aus. Den Auftraggeber trifft die Beweislast, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war.

Liegt ein Mangel vor, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Verbesserung. Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Gefahrenübergang des Produkts. Ist der Auftraggeber Konsument, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate.

Unterbleibt die mängelfreie Auftragserfüllung auf Grund vom Auftraggeber übergebener fehlerhafter Muster, Zeichnungen, beigestelltem Material, oder anderen Gründen, die der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind, so hat Ehrlich&Co trotz unterbliebener Auftragserfüllung Anspruch auf das vereinbarte Entgelt ohne Abzug.

3.2. Schadenersatz
Ehrlich&Co haftet dem Auftraggeber für vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig rechtswidrig verursachte Schäden. Eine Schadenersatzpflicht für geringere Grade des Verschuldens wird ebenso ausgeschlossen wie Schadenersatz für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Beweislast für den Eintritt eines Schadens, dessen Verursachung durch Ehrlich&Co, das rechtswidrige Handeln und das Verschulden von Ehrlich&Co trifft den Auftraggeber. Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab Eintritt des Schadens. Ist der Auftraggeber Konsument, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate.

3.3. Produkthaftung
Ehrlich&Co haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Insoweit Ehrlich&Co Teilprodukte oder Produkte nach den Anleitungen des Auftraggebers herstellt, ist eine Produkthaftung gesetzlich ausgeschlossen. Unternehmern gegenüber ist die Produkthaftung gesetzlich ausgeschlossen.

4. Immaterialgüterrechte

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass manche Produkte von Ehrlich&Co Immaterialgüterrechten (Patent, Muster, Design, Urheberrecht, etc.) unterliegen. Der Auftraggeber wird diese Rechte respektieren und die Produkte insbesondere weder vervielfältigen noch verbreiten.

Liegt dem Auftrag ein individueller Wunsch des Auftraggebers zu Grunde, so haftet der Auftraggeber Ehrlich&Co dafür, dass durch die Ausführung der in Auftrag gegebener Leistungen sowie durch die Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht in Schutzrechte Dritter, insbesondere Patent-, Marken-, Muster-, und Urheberrechte eingegriffen wird. Der Auftraggeber wird Ehrlich&Co hinsichtlich sämtlicher von Dritten geltend gemachter Ansprüche schadlos halten.

5. Daten

Ehrlich&Co verarbeitet die Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSG 2018, DSGVO, TKG 2003). Es gilt die Datenschutzerklärung von Ehrlich&Co, abrufbar unter http://www.ehrlich.co.at. Mit einer Anfrage, jedenfalls aber mit Auftragserteilung, erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass alle vom Auftraggeber bekannt gegebenen Daten im Sinne der Datenschutzerklärung automationsunterstützt verarbeitet werden. An Dritte werden Daten nur weiter gegeben, wenn es entweder zur Erfüllung des Auftrages notwendig oder sonst geschäftsüblich ist. Dazu zählt die Weitergabe der Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände, insbesondere an den Kreditschutzverband von 1870 (KSV).

6. Rechtswahl - Gerichtsstand

Zur Anwendung gelangt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Als Erfüllungsort wird der Sitz von Ehrlich&Co vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

7. Änderung der AGB - Salvatorische Klausel

Ehrlich&Co behält sich vor, die Geschäftsbedingungen ohne Nennung von Gründen zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss auf www.ehrlich.co.at abrufbare aktuelle Fassung.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.

Stand 07.11.2018

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